Freitag, 29. Februar 2008
Meine letzten 3 Tage
Dienstag, 26. Februar 2008
Mein freier Tag
Sonntag, 24. Februar 2008
Meine Empfehlung
Freitag, 22. Februar 2008
Meine Weiterbildung
Mittwoch, 20. Februar 2008
Mein Rundschreiben
Weiterbildung - Habe ich Anspruch auf Lohn?
In meinem Beruf muss ich regelmässig Weiterbildungskurse belegen. Der Betrieb übernimmt einen Teil der Kosten, bezahlt jedoch keinen Lohn, wenn die Kurse während der Arbeitszeit stattfinden. Ist das korrekt?
Ob Ihr Chef Ihnen den Lohn während dieser Zeit schuldet, hängt davon ab, ob er die Weiterbildung angeordnet hat.
Verlangt der Arbeitgeber, dass sich seine Angestellten während der Arbeitszeit weiterbilden, muss er den Lohn ganz normal bezahlen, er darf also keine Kürzungen vornehmen. Besuchen Sie den Kurs in Ihrer Freizeit, leisten Sie - ohne anders lautende Abmachungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber - Überstunden, die Ihr Chef ebenfalls entgelten muss.
Besuchen Sie aber die Weiterbildung, ohne dass Ihr Chef diese angeordnet hat, muss er Ihnen für die Tage, die in die Arbeitszeit fallen, keinen Lohn bezahlen.
Tipp: Damit Sie keinen Lohnausfall haben, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber vorschlagen, die verlorenen Arbeitsstunden nachzuholen oder mit bereits geleisteten Überstunden zu kompensieren. Und klären Sie vor dem Kurs ab, ob an die Bezahlung der Weiterbildung eine Verpflichtung geknüpft ist. Es gibt Arbeitgeber, die Angestellte durch solche Angebote «zwingen», in der Firma zu bleiben.
Rasmus Dwinger, Rechtsberatung K-Tipp