Mittwoch, 20. Februar 2008

Mein Rundschreiben

Heute war ich teilweise nicht richtig ansprechbar... mit meinen Gedanken ganz wo anders und viel zuwenig schlaf beschloss ich das Rundschreiben in alle Fächer der einzelnen Stationen zu legen. Der Inhalt sorgt natürlich für Zündstoff . Ich bin sehr gespannt und hoffe das mich niemand gesehen hat *grummel* So ich bin nun viel zu müde und ziehe mich so langsam zurück. Au revoir

Weiterbildung - Habe ich Anspruch auf Lohn?


 

In meinem Beruf muss ich regelmässig Weiterbildungskurse belegen. Der Betrieb übernimmt einen Teil der Kosten, bezahlt jedoch keinen Lohn, wenn die Kurse während der Arbeitszeit stattfinden. Ist das korrekt?

Ob Ihr Chef Ihnen den Lohn während dieser Zeit schuldet, hängt davon ab, ob er die Weiterbildung angeordnet hat.

Verlangt der Arbeitgeber, dass sich seine Angestellten während der Arbeitszeit weiterbilden, muss er den Lohn ganz normal bezahlen, er darf also keine Kürzungen vornehmen. Besuchen Sie den Kurs in Ihrer Freizeit, leisten Sie - ohne anders lautende Abmachungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber - Überstunden, die Ihr Chef ebenfalls entgelten muss.

Besuchen Sie aber die Weiterbildung, ohne dass Ihr Chef diese angeordnet hat, muss er Ihnen für die Tage, die in die Arbeitszeit fallen, keinen Lohn bezahlen.

Tipp: Damit Sie keinen Lohnausfall haben, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber vorschlagen, die verlorenen Arbeitsstunden nachzuholen oder mit bereits geleisteten Überstunden zu kompensieren. Und klären Sie vor dem Kurs ab, ob an die Bezahlung der Weiterbildung eine Verpflichtung geknüpft ist. Es gibt Arbeitgeber, die Angestellte durch solche Angebote «zwingen», in der Firma zu bleiben.

Rasmus Dwinger, Rechtsberatung K-Tipp


Keine Kommentare: