Samstag, 18. Juli 2009

Verändertes Anwaltsschreiben

Das ursprüngliche Schreiben das Anfang der Woche endstand überarbeitete ich nochmals. Ich lies sie auch noch einmal zur Absicherung draufschauen und schickte es auf dem Postweg (mit Rückschein) raus.

Ein zweites Schreiben zu dem einst netten Anwalt das Endgeld in Höhe von ca 250€ zu mindern erbrachte nichts. Sie bestehen auf diese Zahlung! Auch wenn ich dem Inhalt des Rückschreibens nicht zustimmen kann, lass ich es gut sein.

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